Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jan Kapels Jungpflanzen GmbH & Co. KG
Hinterm Alten Kamp 24
26188 Edewecht
§ 1 Geltungsbereich
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) gelten im Geschäftsbetrieb mit allen unseren Kunden, („Käufer“) soweit diese Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
- Unsere AGBs gelten ausschließlich. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- und Auftragsbedingungen bzw. sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme anderweitiger Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
- Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
(„Angebot“ bzw. „Auftrag“) - Ein Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Auftrag des Kunden durch eine schriftliche Bestätigung annehmen oder die Lieferung ohne vorherige schriftliche Annahmebestätigung ausführen.
(„Annahme“) - Wir haben das Recht, in unseren Auftragsbestätigungen Sorten, Mengen und Liefertermine den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen. Solche Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.
- Bei Nichtabnahme der bestellten Ware behalten wir uns vor, diese dem Käufer dennoch in Rechnung zu stellen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt ab Betrieb. Mit der Bereitstellung der Ware zur Verladung geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Alle Preise gelten ab Produktionsbetrieb ohne Verpackung, Transport und Versicherung in Euro zuzüglich der bei Lieferung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Bei Neuerscheinung einer Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
- Die für den Transport erforderlichen Vermehrungsplatten, stellen wir leihweise zur Verfügung und sind bis zur Rückgabe sorgfältig aufzubewahren.
CC-Container, Bretter und Aufstecker, die nicht sofort getauscht werden, stellen wir dem Käufer bei Verlust oder Beschädigung zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
CC-Container mit fehlender oder nicht gültiger Plakette werden nicht angenommen. - Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bar oder per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist die Rechnungssumme ohne vorherige Mahnung in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, sofern der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat. - Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§4 Lieferpflichten
- Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertag. Verträge über bewurzelte Stecklinge gelten unter Vorbehalt der Bewurzelung.
(2) Höhere Gewalt, wie z.B. Frost-, Sturm-, Hagel, und/oder andere Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten sind oder nicht vorhersehbar waren, entbinden uns von der Lieferpflicht. Ist die bestellte
Menge dadurch in der gewünschten Qualität und Sorte nicht vorhanden, können nach Absprache vergleichbare Sorten geliefert werden.
(3) Tritt nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei untätig bleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
(4) Wird die bestellte Ware zum vereinbarten Zeitpunkt durch den Käufer nicht abgenommen, wird eine weitere Lagerung und Pflege angeboten. Die dadurch entstehenden Kosten und Nachteile gehen zu Lasten des Käufers.
(5) Wird die Qualität zum vereinbarten Abnahmezeitpunkt voraussichtlich nicht erreicht, wird dies dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.
§ 5 Maße und Muster
- Die Qualität ist dem Käufer durch vorherige Lieferungen oder durch Fotos und Beschreibung bekannt. Die bestellte Lieferung kann durch Witterungseinflüsse davon abweichen.
- Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Dem Käufer ist bekannt, dass sämtliche Pflanzen nicht wie das Muster ausfallen. Dem Käufer stehen keinerlei Recht zu, soweit eine unwesentliche Abweichung der vertragsgegenständlichen Pflanzen vom Muster abweichen.
§ 6 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist D-26188 Edewecht. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung geht die Gefahr mit Beginn der Verladung auf das Transportmittel an den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht auch dadurch nicht verloren, dass der Käufer die gelieferten Jungpflanzen auf seinem oder fremden Grundstück einpflanzt oder weitergibt.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich und fachgerecht pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung, Bewässerung und Pflanzenschutz.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware so zu kennzeichnen und von übrigen Pflanzen getrennt zu halten, dass sie jederzeit als von uns erkennbar ist.
- Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu bearbeiten. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, behalten wir uns die Rücknahme der Ware vor. Ein ungehindertes Betreten der Lagerfläche wird hiermit vom Kunden unwiderruflich gestattet.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die von uns gelieferte Ware weder als Sicherheitsleistung übereignen noch verpfänden.
§ 8 Mängel
(1) Den Käufer trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit § 377 des HGB. (sog. Untersuchungsobliegenheiten)
(2) Dem Käufer obliegt es, die Ware unmittelbar nach Ablieferung in Augenschein zu nehmen. Bei größeren Mengen ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Käufer stichprobenartige Untersuchungen durchführt. Ergibt sich dabei bereits der Verdacht der Mangelhaftigkeit, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich. Dabei gilt, dass vom Käufer grundsätzlich umso intensivere Untersuchungen verlangt werden können, je größer der drohende Schaden ist. Dies kann auch unter Umständen dazu führen, dass Sachverständige oder neutrale Prüfstellen herangezogen werden müssen, sofern dem Käufer nicht die Kenntnis und Mittel zur Untersuchung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat er für die gelieferten Jungpflanzen jegliche Art von Stress (z.B. Frost, Trockenheit, Hitze) zu vermeiden.
(3) Gemäß § 377 Abs. 1 HGB hat der Käufer die bei der Untersuchung auftretende Mängel unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen dem Verkäufer schriftlich per Mail anzuzeigen (sog. Rügeobliegenheit). Die Mängel sind genau zu benennen. Gegebenenfalls sind Fotos als Nachweis beizulegen. Wird der Mangel nicht durch die ordnungsgemäße Untersuchung, sondern erst später entdeckt, muss die Anzeige nach § 377 Abs. 3 HGB unverzüglich nach der Entdeckung getätigt werden.
(4) Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Käufer keine weiteren Rechte ableiten.
(5) Eine Gewährleistung auf das Anwachsen der gelieferten Pflanzen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, da die weiteren Kulturmaßnahmen beim Käufer außerhalb unseres Einflussbereiches liegen
(6) Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen nachgewiesenen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erfolgt zu unseren Lasten. §439 Abs. 3 BGB bleibt anwendbar.
(7) Falls die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
- Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG. fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalplicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
- Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; ebenso wenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
- Alle Schadensersatzansprüche können sich maximal nur auf den gelieferten Nettowarenwert belaufen.
§ 9 Beratung, Pflanzenschutz, Kultivierung
(1) Pflanzenschutzhinweise, Pflanzenschutzberatungen und sonstige Beratungen sind nicht Gegenstand von Kauf- und Lieferverträgen. Sie stellen nur eine unverbindliche Information dar. Sie entheben den Käufer nicht von seiner Pflicht, der sach- und fachkundigen Verarbeitung, der von uns gelieferten Jungpflanzen und der notwendigen Sorgfalt, insbesondere bei der Bewässerung und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Wuchs- und Hemmstoffen.
- Der Käufer hat hinsichtlich des Pflanzenschutzes die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Auch soweit wir Pflanzenschutzberatungen vornehmen, befreit dies den Käufer nicht von der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung. Der Käufer hat darauf zu achten, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt sind. Für jegliche Schäden, die aus Fehlern bei der Kultivierung herrühren, übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
Die vom Käufer an uns überlassenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere Art. 32 DSGVO, vertraulich behandelt und nur für die dem Käufer mitgeteilten Zweck durch uns erhoben, verarbeitet und genutzt („Verarbeitung“). Die überlassenen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung und Erfüllung der jeweiligen Aufträge verwendet. Eine Weitergabe der überlassenen Daten des Käufers erfolgt nur, soweit die für die Abwicklung bzw. Erfüllung der jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Aufträge und/oder der Abwicklung bzw. Erfüllung der erteilten Aufträge erforderlich ist.
Die Vertragserfüllung ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine dieser in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende Vereinbarung zu treffen.
- Alle vorherigen AGBs verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
- Der Käufer erklärt sich durch seine Bestellung mit den obigen Bedingungen ausdrücklich einverstanden.